Mitglieder unserer Gemeinschaft genießen automatisch folgenden Versicherungsschutz:

 

Seit 2010 ist die ARAG Rechtsschutz-Partner des Verbandes Wohneigentum-Landesverband Bayern e.V. Als eines der rund 80.000 Mitglieder des Landesverbandes können Sie damit auf die umfangreichen Leistungen der ARAG im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz zurückgreifen – als Inklusivleistung ihrer Mitgliedschaft, ohne zusätzlichen Beitrag.

 

Was ist versichert?


Der Rechtsschutz für Mitglieder umfasst Rechtsschutz-Leistungen in außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten als Eigentümer selbstgenutzter Immobilien.


Ganz gleich ob es sich um ein von Ihnen selbstbewohntes Ein- oder Mehrfamilienhaus (mit max. 4 Wohnungen), eine Eigentumswohnung (in einer Eigentümergemeinschaft mit max. 4 Eigentümern), ein Wochenend- oder Ferienhaus oder ein unbebautes Grundstück innerhalb Deutschlands handelt – von uns erhalten Sie Rückendeckung.

 

Im Rahmen der Gruppenversicherung zahlen wir in allen versicherten Rechtsangelegenheiten Kosten bis zu 500.000 Euro je Rechtsschutzfall.


Bei nachbarrechtlichen Angelegenheiten beträgt die Versicherungssumme 2.000 Euro je Rechtsschutzfall.


Die Selbstbeteiligung beträgt grundzätzlich 300 Euro je Rechtsschutzfall. Bei JuraTel® entfällt die Selbstbeteiligung. Bei Mediation können die Kosten im Einzelfall bis zu 500 Euro getragen werden.


In nachbarrechtlichen Streitigkeiten liegt die Selbstbeteiligung bei 350 Euro, wenn das Verfahren im außergerichtlichen Verfahren abgeschlossen wird. Bei gerichtlichen Verfahren erhöht sich die Selbstbeteiligung auf 500 Euro je Rechtsschutzfall.

 

Profitieren Sie als Mitglied des Verbandes Wohneigentum-Landesverband Bayern e.V. auch von einigen besonderen Leistungen des ARAG Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz.

 

ARAG JuraTel® – das Anwaltstelefon rund um die Uhr
Nutzen Sie die Vorteile einer telefonischen Erstberatung in allen Ihre selbstbewohnte Immobilie
betreffenden Rechtsproblemen

 

Mediation – Konflikte lösen ohne Gericht
Ersparen Sie sich ein langandauerndes, kostspieliges und vor allem nervenaufreibendes Gerichtsverfahren
und entscheiden Sie sich für eine schnelle und einvernehmliche Streitbeilegung unter
Moderation eines neutralen Dritten.

 

Rechtsschutz für Erschließungs- und Anliegerabgaben
Wir helfen Ihnen auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen um Erschließungs- oder Anliegerabgaben,
z.B. wenn die Stadtverwaltung Erschließungsabgaben für die Sanierung von Straßen
oder Kanalnetz fordert.